Fassadenbegrünung in Darmstadt für den Klimaschutz – jahrelang verhindert und noch heute kaum gefördert

Darmstadt hat eine extrem hohe Schadstoffbelastung in der Innenstadt. Die Deutsche Umwelthilfe hatte schon vor 2016 wiederholt gemahnt und ein Verwaltungsgericht hatte der Stadt Darmstadt aufgegeben, wirksame Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Eine besonders geeignete Maßnahme – da sind sich Fachleute einig – wäre die Begrünung von vielen Fassaden und Dächern von Gebäuden. Mehr Grün an Hauswänden würde außerdem dazu beitragen, dass Darmstädter Gebäude schöner aussehen könnten. Denn Darmstadts Innenstadt wurde im Krieg stark zerstört und musste sehr rasch wiederaufgebaut werden.

Aus diesen beiden Gründen hatte unser Fraktionsmitglied Professor Wolfgang Schöhl, früher einmal Fernsehredakteur in einer ARD-Umweltsendung, schon vor ca. 5 Jahren Jahren der Partei der GRÜNEN und später der Stadtverwaltung in Person des heutigen Oberbürgermeisters Partsch den folgenden Vorschlag gemacht:
Sie möge die Begrünung von Fassaden auf breiter Front in Darmstadt erleichtern bzw. dort, wo sie rechtlich nicht möglich war – überhaupt erst möglich zu machen.

Aber geschehen ist seit vielen Jahren bis heute sehr wenig. Wie konnte es dazu kommen? Die unendliche Geschichte lässt sich etwa so zusammenfassen: Die grüne Partei konnte den Vorschlag von Wolfgang Schöhl, den sie gut fand, früher nicht umsetzen, weil die SPD alleine an der Regierung war. Später, als die grüne Partei mitregierte, wollte sie ihn wohl nicht umsetzen, weil er nicht von ihr selbst kam. Und darüber hinaus blieb der Vorschlag Schöhl jahrelang in der Stadtverwaltung hängen.

Daher hatte Wolfgang Schöhl als neu gewähltes Mitglied der AfD-Fraktion 2016 diesen Antrag im Stadtparlament selbst gestellt: Damit überhaupt ein Anfang gemacht werden könnte, sollte die Stadt prüfen, ob nicht an städtischen Gebäuden oder Häusern der städtischen Tochtergesellschaften wie dem Bauverein die Begrünung von Fassaden und Innenhöfen begonnen werden könnte.

Dies könnte die Stadt relativ schnell ja auch ohne Mitwirkung der Bürger umsetzen. In einem zweiten Schritt sollten dann solchen Bürgern, die gern auf ihre Kosten ihre Häuser zum Beispiel mit wildem Wein oder Glyzinien beranken und damit verschönern wollten, die rechtliche Möglichkeit gegeben werden, dies zu tun. Dies war nicht erlaubt, wenn die Häuser direkt am Bürgersteig stehen.

Die AfD-Fraktion hatte 2016 die Hoffnung, dass der Antrag im Stadtparlament nach so vielen Jahren der Verzögerung endlich durchkäme; denn die rot-schwarze Stadtregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag genau dies festgelegt: „Die Stadt soll hier als Vorbild vorangehen und prüfen, bei welchen Gebäuden im Bestand eine nachträgliche Dach-und Fassadenbegrünung möglich ist.“

Aber bei der damaligen Abstimmung im Stadtparlament hatte sie dann genau das Gegenteil getan: Sie hatte den AfD-Antrag auf Dach- und Fassadenbegrünung ohne vernünftige Begründung rundweg abgelehnt. Warum wohl?

Weil er nicht von ihr selbst kam, sondern von der AfD. Daher wurde der Einstieg in die Fassadenbegrünung von der Mehrheit der Grünen, der CDU und der Fraktion Uffbasse abgeschmettert.
Und einem solchen Verhalten hat sich bis heute auch auf anderen Gebieten kaum etwas geändert.

Ein Beispiel mehr für den Eindruck der AfD-Fraktionsmitglieder im Stadtparlament, dass die grün-schwarze Mehrheit ziemlich selbstherrlich und wenig bürger- bzw. umweltfreundlich mit ihrer Macht umgeht.

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