Zweierlei Maß gilt in der Politik gegenüber gewaltbereiter Antifa und Autonomen

Jeden Tag las man über die sogenannte Antifa und Autonome, die den G20-Gipfel angreifen wollten. Mit Worten wie „Das ist einfach nur hoch kriminell“ empörten sich mittlerweile Politiker der etablierten Parteien über diese Aktionen, nachdem sie jahrelang nichts wirksam getan haben, um solche Krawalle wie die von Hamburg zu verhindern.

Aber wenn ähnliche Aktionen gegen die Konkurrenzpartei AfD gerichtet sind –  was seit Jahren passiert – empört sich kein Politiker. Dann dürfen die linksextremen und von rot- nun rot-grünen Parteien geduldeten Schläger von Antifa und den Autonomen Wirte angreifen, die der AfD ein Versammlungslokal zur Verfügung stellen wollen. Dann dürfen sie AfD-Mitglieder tätlich bedrohen, sie aus ihren Berufen herausmobben, erpressen, ihre Wohnungen und ihre Wahlstände in der Innenstadt kaputtmachen.

Und das, ohne dass die Polizei wirksam dagegen einschreitet oder irgendein Staatsanwalt einmal eine Anzeige von verfolgten AfD-Mitgliedern bearbeitet. Das stellt jedoch eine krasse Form der Wahlbenachteiligung und einen Verstoss gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar, die eigentlich das Bundesverfassungsgericht und die OSZE auf den Plan rufen müsste.

Die Antifa und die Autonomen geniessen Meinungs- und Versammlungsfreiheit bis hin zur Kriminalität; die AfD, die niemals Gewalt angewendet oder zur Gewalt aufgerufen hat, dagegen nicht. Zweierlei Maß eben, und der Justizminister Maas tut nichts, dass sich daran etwas  ändert.

Das Ausmaß der Gewaltbereitschaft dieser Linksextremen, das auch gegen die AfD angewendet wird, zeigt sich in diesen Tagen in Hamburg, war aber schon angekündigt, wie dieser Artikel aus der Zeitung „Die Welt“ beweist:

Straßenkrawalle werden immer häufiger geduldet

 

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