Immer wieder Störungen von Veranstaltungen der AfD in Darmstadt durch Antifa – aber Leiter des Ordnungsamtes Ohlemüller schaut weg.

Am Samstag, den 6. April, wurde wieder einmal ein Infostand der AfD in der Innenstadt von aggressiven, aufdringlichen Antifa-Mitgliedern erheblich gestört.
Die Störer von der Antifa benutzten für ihre diffamierenden Reden einen Lautsprecher, der bis zu 86 dB Lautstärke entfaltete, wie die AfD gemessen hat.

Und die Antifa-Leute näherten sich, als die Zahl der herbeigerufenen Polizisten sich verringerte, gleich wieder aufdringlich dem Stand der AfD auf bis zu 4 m Entfernung. Zudem kreisten sie ihn mit diffamierenden Transparenten und grölenden Sprechchören teilweise ein.
Das Ziel: Interessierte Darmstädter Bürger sollten abgeschreckt werden, sich mit den AfD-Mitgliedern auf dem Stand zu unterhalten.

Sehr merkwürdig waren in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Äußerungen des Leiters des Darmstädter Ordnungsamtes, Herrn Roland Ohlemüller. Nachdem die AfD anschließend moniert hatte, dass die Veranstaltung wieder mal gestört worden war, antwortete er am 11. April in einer E-Mail, sie sei für die AfD „völlig unproblematisch“ verlaufen.
„Ich sehe daher nicht, dass Ihr Recht auf Versammlungsfreiheit vorliegend eingeschränkt worden wäre.“

Das sieht die AfD-Fraktion aber völlig anders, und zwar schon seit Jahren: Da gab es viele Beispiele, wo sich das Ordnungsamt mit Hinweis auf die Polizei aus der Verantwortung herausgeredet und/oder überhaupt nicht wirksam um die Vermeidung der Störungen von AfD-Veranstaltungen gekümmert hat.

Es wäre aber problemlos möglich gewesen: Zum Beispiel, indem das Ordnungsamt präventiv einen Vertreter geschickt hätte, der die Veranstaltungen beobachtet hätte. Oder der zum Beispiel die Lautstärke gemessen hätte bzw. jungen, unerfahrenen Polizeibeamten vielleicht einmal den Paragrafen 21 des Versammlungsgesetzes genauer interpretiert hätte. Der stellt nämlich die Störung von Versammlungen unter Strafe.

Im vorliegenden Fall der Störung der Versammlungsfreiheit fragt sich die AfD-Fraktion im Stadtparlament erneut:
Warum gibt der Leiter des Ordnungsamtes, Roland Ohlemüller, seit langem der Polizei keine Empfehlung mit, welche maximale Lautstärke nach dem Gesetz und/oder der Auslegung von Gerichten die Störer nicht überschreiten dürfen; und welchen Mindestabstand sie einhalten müssen?
Denn das weiß die Polizei häufig nicht. So auch beim letzten Infostand am Luisenplatz: Als AfD-Mitglieder die Polizisten fragten, die zuletzt auf dem Luisenplatz präsent waren, ob sie solche Empfehlungen nicht hätten, war die Antwort: Das Ordnungsamt habe Ihnen in dieser Beziehung nichts übermittelt. Sie müssten auch nichts von irgendwelchen Obergrenzen oder Mindestabständen.

Diese Antwort bekam die AfD auch schon bei zahlreichen anderen Anlässen, so zum Beispiel anlässlich ihres Eberstädter Neujahrsempfangs im Januar. Das Ordnungsamt schickte auch damals keinerlei Vertreter, um zu beurteilen, ob nicht doch eine sehr deutliche Störung der AfD-Veranstaltung vorläge.

Und dass die Auskunft von Herrn Ohlemüller vom 11. April 2019 absolut falsch und eine billige Ausrede ist, wenn er behauptet, die Veranstaltung sei völlig unproblematisch verlaufen – das zeigt mehr als deutlich die aggressive und hochmütige Veröffentlichung der linksextremen Antifa-Mitglieder auf ihrer Website IndyMedia. Da wurde sehr wohl stolz behauptet, dass die Veranstaltung der AfD bewusst und erfolgreich gestört worden sei. Und gleichzeitig wurde provokant und diffamierend die Polizei beleidigt und gefordert: „Nieder mit den Bullen“.

Da fragt sich die AfD-Fraktion in Darmstadt:
Erkennt Herr Ohlemüller nicht die Gefahr, dass bei nächster Gelegenheit die Antifa noch aggressiver wird? Oder ist Ohlemüller vielleicht sogar überfordert mit Aufgaben wie der gesetzlichen Garantie der Versammlungsfreiheit?

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