Der Magistrat der Stadt Darmstadt hat die Anmietung einer noch zu bauenden Unterkunft für 924 Asylbewerber beschlossen und diesen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 12.5.2016 bestätigen lassen.
Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass der Magistrat mit dem Abschluss dieses Mietvertrags und der Erteilung einer Baugenehmigung seine Kompetenzen überschritten hat. Sie sieht die Rechte des Stadtparlaments verletzt, das nach Auffassung der AfD zunächst mit der Änderung des Bebauungsplans sodann mit der Verabschiedung eines Nachtragshaushalts hätte befasst werden müssen.
Der maßgebliche Bebauungsplan N 6.5 lässt nur eine gewerbliche Bebauung zu und schließt selbst die nach der Baunutzungsverordnung allgemein zulässigen Nutzungen, etwa für soziale Zwecke, ausdrücklich aus. Für diese Einschränkungen gab und gibt es sehr gute Gründe, das Baugebiet liegt nämlich innerhalb der sogenannten „Achtungszone“ die nach der Seveso-Richtlinie wegen der benachbarten chemisch-pharmazeutischen Fabrik Merck nicht mit für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen geplanten Bauwerken bebaut werden darf.
Die AfD anerkennt die Verpflichtung der Stadt, Asylbewerber unterzubringen, kritisiert aber, dass von dem ursprünglich beschlossenen Konzept der dezentralen Unterbringung abgewichen werde, und statt dessen nun doch fast 1.000 Menschen auf einem Fleck untergebracht werden sollen Die AfD kritisiert darüber hinaus, dass diese Menschen auf einem Gelände untergebracht werden sollen, das man bisher für eine Wohnbebauung als völlig ungeeignet angesehen habe.
Schließlich schaffe man unter dem Titel „Schnelles Wohnen“ ein weiteres sogenanntes Schlichtwohnungsbiet, das sich geradezu naturnotwendig zu einem sozialen Brennpunkt entwickeln werde. Durch Baurecht an dieser Stelle sei ein solches Wohnbauprojekt nicht auch nur ansatzweise gedeckt.
Für das Baurecht an dieser Stelle, nämlich für die notwendige Änderung des Bebauungsplans, wie auch für die haushaltsmäßige Etatisierung sei die Stadtverordnetenversammlung, nicht aber der Magistrat zuständig.
Warum außer der Uwiga und der AfD alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung auf ihre ureigensten Beteiligungsrechte verzichten, kann die AfD nicht nachvollziehen. Die AfD werde sich das nicht gefallen lassen, zumal es wesentlich kostengünstigere Möglichkeiten zur Unterbringung gegeben hätte.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Siegfried Elbert
Fraktionsvorsitzender AfD-Kreisverband Darmstadt
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