Das Verwaltungsgericht prüft nur die Beteiligungsrechte der AfD-Fraktion
Es wird in einem Artikel auf der Web-Seite der Stadt Darmstadt bewusst der Eindruck geweckt, dass der Baustopp und damit auch dieses skandalöse Flüchtlingsprojekt der Stadt Darmstadt in der Otto-Röhm-Straße und im Sensfelderweg vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt abgewiesen worden ist. Dies ist nicht der Fall. Es wurden lediglich die Beteiligungsrechte der AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung teilweise juristisch geprüft.
Die baurechtlichen Beweismittel in Form des Bebauungsplans N 6.5, der für dieses Grundstück gar keine Wohnbebauung vorsieht, wurden nicht behandelt. Ebenso die gravierenden umweltrechtlichen Begründungen und die haushaltsrechtlichen Fragestellungen dieses 54 Millionen Euro teuren Flüchtlingsprojektes wurden vom Verwaltungsgericht juristisch nicht geprüft. Diese Beweismittel bzw. Begründungen der Klage werden dann erst im Berufungsverfahren durch die sog. Baurechtskammer des Verwaltungsgerichtshof juristisch untersucht werden.
Die Stadt Darmstadt feiert sich zu früh und versucht die zahlreichen Proteste der Darmstädter Bürger, Anwohner und Gewerbetreibenden zu ignorieren. Die prekären Probleme, die dieses Flüchtlingsghetto inmitten der Stadt mit 1.200 Asylbewerbern verursachen wird, werden tunlichst verschwiegen.
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